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Energieausweis-Service

Immer aktuell.

Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist der Verkäufer oder Bestandgeber verpflichtet, bereits in den Immobilienanzeigen bestimmte Indikatoren über die energietechnische Qualität des Gebäudes oder Objektes anzugeben und beim Verkauf oder der In-Bestand-Gabe (Vermietung/Verpachtung) dieser Objekte dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. 

Seit der Einführung der EnEV im Jahr 2002 ist der Energieausweis Pflicht für jedes Wohn-, Betriebs- und Bürogebäude.

In welchen Fällen benötigen Sie einen Energieausweis?


Bei Bedarf lassen wir Ihnen gerne einen Energieausweis gemäß  §§ 16 ff. EnEV (Energieeinsparverordnung) anfertigen.

Sprechen Sie uns einfach an!

Bei einem Neubau

Bei einer umfassenden Sanierung

Bei der Vermietung

Beim Verkauf von Haus oder Wohnung

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