top of page
AdobeStock_198315484.jpeg

Energieausweis-Service

Immer aktuell.

Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist der Verkäufer oder Bestandgeber verpflichtet, bereits in den Immobilienanzeigen bestimmte Indikatoren über die energietechnische Qualität des Gebäudes oder Objektes anzugeben und beim Verkauf oder der In-Bestand-Gabe (Vermietung/Verpachtung) dieser Objekte dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. 
​

Seit der Einführung der EnEV im Jahr 2002 ist der Energieausweis Pflicht für jedes Wohn-, Betriebs- und Bürogebäude.

​

In welchen Fällen benötigen Sie einen Energieausweis?

​
​
​
​
​
​
​


Bei Bedarf lassen wir Ihnen gerne einen Energieausweis gemäß  §§ 16 ff. EnEV (Energieeinsparverordnung) anfertigen.

Sprechen Sie uns einfach an!

​

Bei einem Neubau

Bei einer umfassenden Sanierung

Bei der Vermietung

Beim Verkauf von Haus oder Wohnung

bottom of page