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Energieausweis-Service
Immer aktuell.
Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist der Verkäufer oder Bestandgeber verpflichtet, bereits in den Immobilienanzeigen bestimmte Indikatoren über die energietechnische Qualität des Gebäudes oder Objektes anzugeben und beim Verkauf oder der In-Bestand-Gabe (Vermietung/Verpachtung) dieser Objekte dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen.
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Seit der Einführung der EnEV im Jahr 2002 ist der Energieausweis Pflicht für jedes Wohn-, Betriebs- und Bürogebäude.
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In welchen Fällen benötigen Sie einen Energieausweis?
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Bei Bedarf lassen wir Ihnen gerne einen Energieausweis gemäß §§ 16 ff. EnEV (Energieeinsparverordnung) anfertigen.
Sprechen Sie uns einfach an!
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Bei einem Neubau
Bei einer umfassenden Sanierung
Bei der Vermietung
Beim Verkauf von Haus oder Wohnung
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